Die Kreiskliniken Günzburg - Krumbach sind Kliniken der Versorgungsstufe 1 nach dem Bayerischen Krankenhausplan und stellen die Grundversorgung sicher. Rechtlich werden die Kliniken als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Dies bedeutet, dass der Landkreis Günzburg seine Zuständigkeit auf den Verwaltungsrat und den Vorstand für beide delegiert hat.

Nach der Unternehmenssatzung für die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach sind für beide Kliniken ein gemeinsamer Vorstand bestellt. Damit ist Gewähr dafür gegeben, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können und andererseits eine sachgerechte Zusammenarbeit der beiden Kliniken gewährleistet ist.

 

 
 
 

 


 

 

 

 

 

Die Personalverwaltung, die Buchhaltung, das Controlling und die Informationstechnik werden gemeinsam für beide Kliniken geführt. Im medizinischen Bereich arbeiten insbesondere die Radiologie der Klinik Günzburg mit den Abteilungen der Klinik Krumbach und die Anästhesieabteilungen sehr eng zusammen. Ansonsten hat jedes Haus seine medizinischen Schwerpunkte und seinen eigenen Einzugsbereich. Dennoch werde die Weiterentwicklung der Fallpauschalen und die Weiterbildungsordnung für Ärzte die Zusammenarbeit in weiteren medizinischen Feldern notwendig machen.

 

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                                     Hubert Hafner [ Vorsitzender des Verwaltungsrates]